                 |
 |
Suche |
| |
 |
|
Umgebung:
Min Preis:
Max Preis:
Immobilientype:
|
|
| |
Torrox Costa Weather |
|
Homepage |
|
|
Sunny Palm Properties - Rechtsberatung |
|
Wenn Sie sich entschieden haben eine Immobilie in Spanien zu kaufen,
sollten Sie zwei Goldene Regeln beachten: 1. Wählen Sie
ein Immobilienbüro Ihres Vertrauens
2. Nutzen Sie den Rat und die Hilfe eines lokalen Anwalts
Das Immobilienbüro
Haben Sie sich für einen Immobilienmakler mit Erfahrung
und ausgezeichentem Wissen über den Immobilienmarkt entschieden,
wird er Ihnen helfen die geeignete Immobilie für Sie zu
finden. Er wird Ihnen ausgewählte Immobilien präsentieren
und Sie umfassend über die bestmögliche Investition
beraten, wobei er mit Ihnen Lage, Preis und Qualität vergleicht.
Fragen Sie dabei ruhig nach den laufenden Kosten die für
den Unterhalt der entsprechenden Immobilie anfallen, wie z.B.:
Grundsteuer, Gemeinschaftskosten, Müllabfuhr, Wasser- und
Stromkosten.
Haben Sie sich zum Kauf einer bestimmten Immobilie entschieden,
wird man Sie bitten eine Reservierung (etwa 3.000 Euro) anzuzahlen,
um das Objekt vom Markt zu nehmen und zu verhindern das es anderweitig
verkauft wird. Jetzt haben Sie zwischen 2 und 4 Wochen Zeit
den Privatvertrag zu unterschreiben. Vorher sollten Sie aber
auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen…
Rechtsberatung und –beistand
Vorsicht ist besser als Nachsicht. Von jetzt an bis zum Grundbucheintrag
und darüber hinaus wird Ihr Anwalt Sie begleiten und Ihnen
bei den verschiedenen Schritten des Eigentumerwerbs mit Rat
und Tat zur Seite stehen. Es gibt viele deutsch sprechende spanische
Anwälte und den richtigen aus zu wählen ist Ihre Garantie
dafür, dass alle spanischen Gesetze und Bestimmungen eingehalten
werden. Er wird sicher stellen, dass die Immobilie frei von
Schulden und Belastungen ist und er verhandelt mit dem Anwalt
des Verkäufers die Vertragsbedingungen. Diese sollten sich
nicht nur auf den Preis beschränken, sondern alle Ihre
Wünsche und Bedürfnisse mit einbeziehen, wie z.B.:
die Zahlungsformalitäten, Abschlusstermine, Inventarlisten,etc.
Wenn Sie einem Anwalt den Auftrag erteilen Sie zu vertreten,
wird er Sie ausführlich über den Ablauf und die anfallenden
Kosten, die beim Erwerb einer Immobilie in Spanien anfallen,
informieren.
Der nächste Schritt nach Zahlung der Reservierung ist die
Verkaufsbedingungen schriftlich fest zu halten. Zu diesem Zeitpunkt
wird Ihr Anwalt den Kaufvertrag aufsetzen. Es ist üblich
bei Abschluss des Kaufvertrages 10% vom Verkaufspreis an den
Eigentümer zu zahlen. Noch bevor der Vertrag unterschrieben
wird und die ersten 10% des Verkaufspreises bezahlt werden,
hat Ihr Anwalt seine Nachforschungen über die von Ihnen
gewünschte Immobilie abgeschlossen und Ihnen einen Report
erstellt.
Zum vorher vereinbarten und im Kaufvertrag schriftlich festgehaltenen
Termin wird Ihr Anwalt Sie zum Notar begleiten und nach Zahlung
der Restsumme des Kaufpreis, wird das Eigentum der Immobilie
auf sie überschrieben und der Verkäufer wird ihnen
die Schlüssel übergeben. Zu diesem Zeitpunkt ist der
Kauf abgeschlossen und der Notar wird unverzüglich die
neuen Besitzverhältnisse dem Katasteramt mitteilen. Wenn
Sie es wünschen, wird Ihr Anwalt die Verträge mit
der Wassergesellschaft und dem Stromanbieter auf Ihren Namen
ändern.
Der Kauf einer Immobilie in Spanien beinhaltet folgende Nebenkosten:
Die Gebühren:
Der Notar: Seine Gebühren richten sich nach einer festgelegten
Tabelle. Sie liegen je nach Wert der Immobilie zwischen 350
und 800 Euro.
Das Katasteramt: Als Faustregel kann man sagen das das Katasteramt
etwa 40% von den Notargebühren berechnet.
Die Steuern:
Kaufen Sie eine Immobilie aus zweiter Hand sind Sie verpflichtet
eine “Übertragungssteuer” von 7% zu zahlen.
(ITP = Impuestos de Transmisiones Patrimoniales)
Kaufen Sie einen Neubau, fertig oder noch im Bau sind Sie verpflichtet
7% Mehrwertsteuer zu zahlen (IVA = Impuestos sobre el Valor
Añadido)
Die Mehrwertsteuer steigt auf 16% wenn es sich beim Kauf um
ein Grundstück, eine Garage oder um Geschäftsräume
handelt
Die Wertzuwachssteuer (Plusvalia) wird vom örtlichen Rathaus
erhoben und basiert auf der Lage der Immobilie, der Grösse
des Grundstücks, dem Wert im Katasteramt und dem Datum
der letzten Grundbucheintragung. Die Plusvalia kann von weniger
als hundert Euro bis hin zu mehreren tausend Euro betragen.
Laut Gesetz ist der Verkäufer verpflichtet diese zu bezahlen,
jedoch wird sie oftmals Gegenstand von Verhandlungen beider
Vertragsparteien und das Ergebnis, wer letztendlich die Plusvalia
bezahlt, sollte als Klausel im Kaufvertrag festgehalten werden.
Zu guter letzt wird Ihnen der Anwalt seine Dienste in Rechnung
stellen. Normalerweise nicht mehr als 1 – 1,5% des Kaufpreises
plus Mehrwertsteuer (16%).
LEX IURIS
Tel: (+34) 952 546 689
Fax: (+34) 952 547 093
Email: torre@lexiurisabogados.es
|
|
| ©
Copyright 2006, Sunny Palm Properties. SEO
Management & Web Design by Hogtronix (Canillas de Albaida) |